Bienen

Wussten Sie, dass ...
... Bienen nach Kühen und Schweinen an dritter Stelle des landwirtschaftlichen Nutzen ­stehen?
... in einem Bienenvolk im Sommer bis zu 30'000 Bienen ­leben?
... von einem starken Bienenvolk pro Tag 10'000 bis 15'000 Bienen ausfliegen?
... jedes Volk pro Jahr über 100 Kilogramm Honig für den Eigenbedarf produziert und ­dafür 300 bis 500 Kilogramm Nektar eintragen muss?
... Bienen für ein Kilogramm Honig rund 15 Millionen Blüten besuchen und dafür etwa 160'000 Kilometer – also viermal um die Erde – fliegen?
... eine Bienenkönigin zwischen April und Juni bis zu 1500 Eier täglich legen kann und diese Menge ihrem Eigengewicht entspricht?
... Arbeiterbienen im Sommer etwa drei bis vier Wochen leben, im Winter hingegen bis zu sechs Monate alt werden können?
... die Königin aus einem gleichartigen Ei entsteht und sogar bis zu fünf Jahre alt werden kann?
... männliche Bienen Drohnen heissen, aus unbefruchteten Eiern entstehen und nicht stechen können?
... Bienen beim Stechen den Stachel verlieren und sterben?
... zehn Bienen zusammen ein Gramm wiegen?
... Bienen vier Flügel haben?
... Bienen die wichtigsten Bestäuber unserer Wildpflanzen sind?

Quelle: www.swisshoney.ch

Bienenrassen

Unsere Honigbiene gehört zu der Familie Bienen (Apidae), zur Gattung Honigbiene (Apis), zur Art Apis mellifera und ist in verschiedene Rassen eingeteilt. Die Imkerinnen und Imker haben sich in eigenen Zuchtverbänden, der bei uns am häufigsten angetroffenen Rassen, organisiert:

Bienenkrankheiten

Bienenkrankheiten erkennen und dazu die angezeigten Bekämpfungs- und Vorbeugemassnahmen zur Hand zu haben, sind Grundvoraussetzungen für eine gute imkerliche Praxis und damit der Schlüssel für gesunde Bienenvölker. Seuchen- und Kranheitsprävention haben bei den Bienen einen noch wichtigeren Stellenwert als bei andern Nutztieren. Durch die komplexen Interaktionen und Verhaltensmöglichkeiten ist bei schweizerischen Verhältnissen nie nur ein Einzelstand betroffen. Krankheiten verbreiten sich durch Verflug, Räuberei und Standmobilität sehr rasch und effizient über weite Gebiete.

Die folgenden Bienenkrankheiten sind gemäss der Tierseuchenverordnung des Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) zu bekämpfende Krankheiten. Jeder Imker ist verpflichtet, Verdachtsfälle dem kantonalen Bieneninspektor anzuzeigen:

Weitere, zu überwachende Tierseuchen sind:

Das Zentrum für Bienenforschung hat den Leitfaden Bienengesundheit herausgegeben. Er enthält Beschreibungen der Honigbienenkrankheiten, die rechtlichen Grundlagen sowie die notwendigen Massnahmen im Fall eines Befalls.